Die Grundlagen der Krankenkassen
Seit der Einführung des Krankenkassengesetztes (KVG) 1996 ist für alle Personen, die einen Wohnsitz in der Schweiz haben, die Grundversicherung obligatorisch. Sie haben eine Frist von 3 Monaten welche sie einen Versicherungsnachweis einer Grundversicherung vorlegen müssen, dies gilt auch bei einem Neugeboren ab dem Geburtstag.
Die Leistungen der Grundversicherung sind einheitlich und im Krankenkassengesetz genau definiert. Die Grundversicherung setzt sich aus drei Hauptbereiche zusammen Spital, Ambulant und Mutterschaft.
Krankheit
Als Krankheit behandelt werden Körperliche und geistige Beeinträchtigungen der Gesundheit, welche nicht durch einen Unfall verursacht worden sind. Hier deckt die Grundversicherung eine Reihe von medizinischen Leistungen ab.
Unfall
Durch eine plötzliche und nicht gewollte Einwirkung von aussen können Schädigungen am Körper entstehen, welche man als Unfall bezeichnet. Die Schädigungen können psychisch oder physisch auftreten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet wenn Sie mehr als 32 Stunden einer Arbeit nachgehen gegen Unfall zu versichern. Sie sind verpflichtet eine Unfallversicherung abzuschliessen bei Ihrer Krankenkasse, wenn Sie weniger oder gar nicht arbeiten.
Mutterschaft
Die Planung einer Familie ist ein schöner Lebensabschnitt. Die Grundversicherung übernimmt bei der Mutterschaft, Geburt und Behandlungen nach der Geburt, sowie auch bei Risiken in der Schwangerschaft die Kosten. Welche Leistungen wie lange übernommen werden erfahren sie hier detailliert.
Prämien sparen leicht gemacht
Damit auch Sie an Prämien sparen können, haben wir auf unserem Portal nützliche Tipps zusammengestellt, wodurch Sie jährlich hunderte von Franken einsparen werden, alleine mit der optimalen Grundversicherung. Fangen Sie jetzt an ihr sparpotenzial voll auszunutzen in dem Sie bei uns eine unverbindliche Offerte für eine günstigere Krankasse anfordern.
Genügt die Grundversicherung?
Die Grundbedürfnisse bei Spital, Ambulant und Mutterschaft sind durch die Grundversicherung gedeckt. Der Bund legt fest welche Leistungen übernommen werden. Leistungen können deshalb aus Politischen Gründen gestrichen werden. Wenn Sie also nicht nur eine Grund Lösung möchten empfehlen wir Ihnen eine Zusatzversicherung.
Was bedeutet eigentlich Franchise und Selbstbehalt?
Zusätzlich zur Franchise beteiligt sich der Versicherte mit einem Selbstbehalt von 10% am Restbetrag seiner Kosten, jedoch mit höchstens Fr. 700.- pro Jahr für Erwachsene uns Fr. 350.- für Kinder. Der Selbstbehalt für Originalmedikamente kann 20% betragen, wenn ein Generikum bestehet. Wir empfehlen die Verwendung von Generika.