Krankenkasse für Ihr Baby
Ist Ihnen Ihre Prämie zu hoch?
Die Grundversicherung deckt wie der Name schon sagt nur die Grundbedürfnisse. Um mehr Leistungen zu decken bieten Versicherer verschiedene Zusatzversicherungen an. Beispielsweise für Kinder eine Zahlversicherung, eine ambulante ärztliche Leistung, mehr Komfort oder eine freie Arztwahl bei einem Spitalaufenthalt.
Freie Kassenwahl
Kinder und Eltern müssen nicht bei der gleichen Kasse versichert sein. Die Wahl der Krankenkasse steht Ihnen (innerhalb der zugelassenen Kassen) frei und die Aufnahme in die Grundversicherung ist bedingungslos gegeben. Die Krankenkassen können also niemandem die Aufnahme verweigern.
Zusatzversicherungen – wenn möglich vor der Geburt
Für die Aufnahme in eine gewünschte Zusatzversicherung können die Krankenkassen auch bei Babys die Aufnahme verweigern (z.B. wenn ab Geburt eine Krankheit vorliegt). Wenn Sie Zusatzversicherungen abschliessen wollen, sollte dies also vorgeburtlich geschehen – sofern Ihre Krankenkasse dies anbietet.
Keine oder verspätete Anmeldung
Bei verspäteter Anmeldung (nach mehr als drei Monaten) beginnt der Versicherungsschutz erst ab Beitrittsdatum, die Krankenkasse vergütet also Ihre Auslagen nicht rückwirkend ab Geburt. Wird keine Versicherung abgeschlossen erfolgt eine Zwangszuteilung zu einer Kasse.
Wir eledigen für Sie alles!