Prämienverbilligung
Habe ich ein Anrecht auf Prämienverbilligung?
Nicht nur Personen die in der Schweiz leben haben ein Anrecht auf Präminenverbilligung auch Personen mit einem Anknüpfpunkt in der Schweiz (Arbeitsort, Wohnsitz) sowie Bezüger der schweizerischen Arbeitslosenkasse, welche ihren Wohnsitz in Norwegen, Island oder in einem andern Land der EU haben, auch Rentner haben einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung.
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