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Prämienverbilligung

Habe ich ein Anrecht auf Prämienverbilligung?

Nicht nur Personen die in der Schweiz leben haben ein Anrecht auf Präminenverbilligung auch Personen mit einem Anknüpfpunkt in der Schweiz (Arbeitsort, Wohnsitz) sowie Bezüger der schweizerischen Arbeitslosenkasse, welche ihren Wohnsitz in Norwegen, Island oder in einem andern Land der EU haben, auch Rentner haben einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung.

 

 

Prämien sparen leicht gemacht

Damit auch Sie an Prämien sparen können, haben wir auf unserem Portal nützliche Tipps zusammengestellt, wodurch Sie jährlich hunderte von Franken einsparen werden, alleine mit der optimalen Grundversicherung. Fangen Sie jetzt an ihr sparpotenzial voll auszunutzen in dem Sie bei uns eine unverbindliche Offerte für eine günstigere Krankasse anfordern.

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Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Das ist Kantonal verschieden wer von der Prämienverbilligung profitiert. Es gelten keine Einkommensgrenzen, die individuellen Prämienverbilligungen werden an der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnorts bearbeitet. Das Formular was dazu benötigt wird bieten viele Ausgleichskassen online an, ansonsten kann es auch an Ihren Standorten bezogen werden.

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Was ist die Prämienverbilligung?

Seit 1996 wurde das Krankenversicherungsgesetz (KVG) in der Schweiz eingeführt. Dieses Gesetzt regelt neben den Leistungen der Grundversicherung unter anderem die Bestimmungen der Prämienverbilligungen. Diese Verbilligung wurde eingeführt für Personen mit bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Ihr steuerbares Einkommen Übersteig eine bestimmt Höhe nicht so können sie dank der Prämienverbilligung Ihren Versicherungsschutz finanziell tragbar machen.

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